Annullationskosten-Versicherung
Seit Januar 2020 profitieren Sie von der Möglichkeit, Ihre Jahreskarte gegen gesundheitlich und beruflich bedingte Ausfälle abzusichern – dafür haben wir eine Partnerschaft mit der Europäischen Reiseversicherung (ERV) abgeschlossen.
Dieses Angebot bleibt bestehen und bietet bis auf Weiteres die einzige Möglichkeit, Ihre Jahreskarte abzusichern. Damit Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir Ihnen, diesen Schutz gleichzeitig mit der Buchung Ihrer Jahresmitgliedschaft vorzunehmen. Dadurch erhalten Sie Annullierungskosten-Schutz für die bereits
beglichene Jahreskarten-Gebühr in folgenden Fällen: Krankheit, Verletzung, Wechsel
des Arbeitsortes, unverschuldete Kündigung etc. Der Versicherungsschutz gilt
bereits am dem 15. Tag der Golfspiel-Verhinderung. Details und weitere
Informationen finden Sie unter www.erv.ch/mgolf oder im Flyer mit Anmeldeformular.
Bitte beachten
Sie, dass Sie im Falle eines Versicherungsabschlusses eine vertragliche
Beziehung mit der ERV eingehen und dementsprechend auch jegliche Ansprüche auf
Entschädigung bei der ERV geltend machen müssen.
Falls Sie Interesse am Annullierungskostenschutz haben, dann melden Sie sich bitte direkt bei der ERV.
Hier finden Sie die Versicherungsbedingungen