Platz- und Betriebsreglement 2023
1. Allgemeines
1.1 Das Platz- und Betriebsreglement ist für alle Spielerinnen und Spieler und Besucherinnen und Besucher des Golfpark Moossee verbindlich.
2. Spielsaison / Öffnungszeiten
2.1 Die Spielsaison ist identisch mit dem Kalenderjahr und dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.
2.2 Die Öffnungs- und Spielzeiten der Anlage richten sich nach den Jahreszeiten und der Witterung. Entscheide darüber werden jeweils von der Golfparkleitung getroffen und sind auf der Webseite des Golfpark publiziert.
2.3 Benützungseinschränkungen jeglicher Art werden durch die Golfparkleitung bestimmt und auf der Webseite des Golfpark publiziert.
2.4 Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung jeglicher Art (Greenfee, Jahresgebühr, etc.), wenn die Anlage nicht oder nur beschränkt genützt werden kann.
3. Spielbetrieb
3.1 Die Regeln und Etikette gemäss Hinweistafeln, Scorekarten sowie Info-Board sind von allen Spielerinnen und Spieler und Besucherinnen und Besucher zwingend einzuhalten.
3.2 Den Anweisungen des Golfpark-Personals ist Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen werden gemäss Ziffer 10 sanktioniert.
3.3 Auf der ganzen Anlage hat das Greenkeeping Vorrang.
3.4 Für Buchungen muss der entsprechende Zulassungs-Nachweis (Golflizenz) erbracht werden.
4. Zulassungsbedingungen
4.1 18-Loch-Anlage mindestens Handicap 54 und Mitglied in einem offiziellen Golfverband (Swiss Golf, DGV, Migros GolfCard, etc.). Für Turniere gilt die offizielle Turnierausschreibung.
4.2 9-Loch-Anlage mindestens Platzreife und Mitglied eines offiziellen Golfverbandes (Swiss Golf, DGV, Migros GolfCard, etc.). Für Turniere gilt die offizielle Turnierausschreibung.
4.3 6-Loch-Anlage mindestens Platzerlaubnis der Migros Golfparks
4.4 Übungscenter/Golfodrom Alle Interessierten sind zugelassen. Benutzerinnen und Benutzer müssen im Besitze einer Ballkarte oder eines Jetons sein. Die Bälle sind Eigentum des Golfparks und dürfen strikte nur im Bereich des Übungscenters/Driving Range verwendet werden.
5. Abschlagszeiten
5.1 Buchungen der Abschlagzeiten: Langfristige Buchungen sind frühestens 7 Tage im Voraus möglich und sind witterungsunabhängig. Sie sind persönlich und nicht übertragbar.
5.2 JahreskarteninhaberInnen mit Option Migros Golf Pass (vgl. Pkt. 6.7) als Gast auf anderer Migros Golfanlage (gilt nicht für Heimanlage): Maximal eine langfristige Buchung pro Woche, 7 Tage im Voraus. Pro Fremdanlage (also nicht Heimclub/Heimgolfpark) sind max. 12 Buchungen (unabhängig von der Anzahl gespielter Löcher) pro Jahr möglich (zusätzliche Buchungen werden zum Migros GolfCard Tarif verrechnet). Kurzfristige Buchungen für den gleichen Tag sind möglich.
5.3 Langfristige Buchungen sind maximal an 2 von 7 Tagen möglich. Davon darf nur 1 Buchung auf einen Samstag oder Sonntag, resp. Feiertag fallen. Es gelten die offiziellen Feiertage am Ort des Golfparks.
5.4 Kurzfristige Buchungen für Jahreskarten und Gäste: Zusätzlich zu den langfristigen Buchungen sind kurzfristige Buchungen ab 12.00 Uhr am Vortag möglich.
5.5 Anmeldung bei Turnieren: Die Turnieranmeldung gilt nicht als langfristige Buchung. Bei Absage nach Turnieranmeldefrist (gemäss Turnierausschreibung) sowie bei unentschuldigtem Nichterscheinen wird das Greenfee und das Matchfee in Rechnung gestellt. Als Ausnahme gilt das Vorweisen eines Arztzeugnisses. Bei wiederholter Absage nach der Turnieranmeldefrist oder wiederholtem unentschuldigten Nichterscheinen wird zusätzlich eine einmonatige Turniersperre erteilt.
5.6 Reservations-Zeitfenster für Clubmitglieder auf der 18-Loch Anlage: Den
Clubmitgliedern werden jeweils Samstag und Sonntag zwischen 10.30 und 14.00 Uhr
Reservationszeitfenster zur Verfügung gehalten (Ausnahme Turniere). Ab vorgängigem
Donnerstag, 17.00 Uhr werden freie T-times wieder für alle Buchungen freigeschaltet.
5.7 Gebuchte Abschlagszeiten: Gebuchte Abschlagszeiten müssen bei Verhinderung
mindestens vier Betriebsstunden vor T-time abgemeldet werden. Unabgemeldete Abschlagszeiten von Gästen und Jahreskarteninhabern werden gemäss Ziffer 10
sanktioniert.
5.8 Bei On-Line Buchungen: Verstösse gegen das Buchungsreglement, wie z.B.
Buchungen unter falschem Namen etc. werden gemäss Ziffer 10 sanktioniert.
5.9 Bei On-Line Buchungen werden ihre im Heimclub gespeicherten persönlichen Daten
übernommen und können für Marketingzwecke verwendet werden.
6. Abgabe von Jahreskarten
6.1 Die Golfparkleitung bestimmt die Anzahl der Jahreskarten.
6.2 Ohne schriftliche Kündigung bis am 30. November wird die Jahreskarte/Migros Golf
Pass automatisch um ein Jahr verlängert. Nach diesem Termin wird der volle
Jahreskartenbeitrag fällig.
6.3 Bei frei werdender Kapazität der entsprechenden Kategorie werden JahreskartenInhaber beim Wechsel in eine tiefere Jahreskarten-Kategorie mit Priorität
berücksichtigt, sofern ein Antrag bis 31. Dezember des Vorjahres schriftlich vorliegt.
6.4 Die Jahreskarte ist persönlich und nicht übertragbar.
6.5 Ein Missbrauch der Jahreskarte wird gemäss Ziffer 10 sanktioniert.
6.6 Sämtliche Clubmitglieder (ausgenommen Junioren bis 18 Jahre) mit Jahreskarten
(ohne Option Migros Golf Pass) erhalten auf den übrigen Migros Anlagen einen Rabatt
analog dem Greenfeepreis für Migros GolfCard-Inhaber. Für Junioren bis 18 Jahre
bleibt der Rabatt von 50% auf das Greenfee bestehen.
6.7 Für Clubmitglieder (ausgenommen Junioren bis 18 Jahre) besteht die Möglichkeit, zu
einem Aufpreis von CHF 200.00, einen Migros Golf Pass zu erwerben. Dieser
berechtigt zum Gratisspiel auf allen Migros-Golfanlagen innerhalb der gewählten
Jahreskarten-Kategorie, analog dem Buchungsrecht gemäss Pkt 5.2. sowie dem Migros
Golf Pass-Reglement.
7. Annulierungskostenschutz (anstelle der bisherigen Möglichkeit, die Jahreskarte in bestimmten Fällen zu sistieren)
7.1 Es besteht die Möglichkeit, die Jahreskarte gegen eine Gebühr von 2.6 % Ihres
Jahreskartenbeitrages bei der europäischen Reiseversicherung (ERV) zu versichern.
Dadurch erhalten Sie Annulierungskostenschutz für die bereits beglichene
Jahreskartengebühr in den folgenden Fällen: Krankheit, Verletzung, Tod, Wechsel des
Arbeitsortes und unverschuldete Kündigung. Details und weitere Informationen finden
Sie unter www.erv.ch/mgolf
7.2 Bei Abschluss eines Annulierungskostenschutzes bei der ERV geht der Kunde eine
vertragliche Beziehung mit ERV ein. Jegliche Ansprüche sind daher bei der ERV und
nicht beim Golfpark Moossee geltend zu machen.
7.3 Nutzungsverbot der Anlage: Während der Dauer, in der der Annulierungskostenschutz
in Anspruch genommen wird, darf die Golfanlage nicht genutzt werden – auch nicht
gegen Bezahlung der Greenfee-Gebühr.
7.4 Während der Dauer, in der der Annulierungskostenschutz in Anspruch genommen
wird, wird die Swiss Golf Card (Spiellizenz) blockiert.
7.5 Eine Sistierung der Jahreskarte ist nicht möglich. Ohne Abschluss des
Annulierungskostenschutzes können keine Ansprüche auf Rückvergütungen der
Jahreskartengebühr geltend gemacht werden.
8. Bild- und Tonrecht
Alle Personen, die das Golfpark Gelände betreten, anerkennen und willigen ein, dass
von ihnen durch die Golfparkbetreiberin oder deren Beauftragte unentgeltlich Bild- und
Tonaufnahmen erstellt und diese Aufnahmen durch die Golfparkbetreiberin oder Dritte
zwecks Veröffentlichung und/oder Aufzeichnungen in allen gegenwärtigen zukünftigen
Medien unentgeltlich verwendet werden können. Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus
auf einzelnen Personen liegt, haben diese Personen jederzeit das Recht und die
Möglichkeit, den Foto- oder Videografen darauf hinzuweisen, dass sie nicht
aufgenommen werden wollen. Sollte dies nicht möglich sein oder nicht beachtet
werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung
durch uns und unsere Dienstleister unterbinden. Bild- und Tonaufnahmen durch
Besucher sind nur für private Zwecke erlaubt. Eine anderweitige Nutzung dieser
Aufnahmen oder Weitergabe der Aufnahmen über den privaten Bereich hinaus an
Dritte oder eine Veröffentlichung in den Medien, bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Golfpark Moossee.
9. Turniere – Datenschutz
9.1 Erstellung und Veröffentlichung von Start- und Ranglisten
Der Name, der Vorname, Club und Handicap werden in Start- und Ranglisten publiziert.
Eine Publikation der vollständigen Adresse erfolgt nicht. Die Publikation der Start- und
Ranglisten im Internet erfolgt auf der Website des Turnierveranstalters (Golfpark) und
auf der Website von Swiss Golf.
Die Veröffentlichung der Daten dient dem wettkampftypischen Vergleich der
Teilnehmenden untereinander. Der Teilnehmer bzw. die Teilnehmerin kann verlangen,
dass nach Ablauf von 6 Monaten nach Ende des Turniers sein Name aus der öffentlich
einsehbaren Ergebnisliste entfernt wird.
Die Verarbeitung der Daten, die Erstellung und Publikation der Start- und Ranglisten
dienen der Erfüllung der vertraglich geschuldeten Leistung. Die Publikation der Daten
auf einer Rangliste nach Ablauf von 6 Monaten basiert auf einem überwiegenden
eigenen Interesse des Turnierveranstalters.
10. Sanktionen
10.1 Wer gegen das Platz- und Betriebsreglement, gegen die Regel und Etikette verstösst
oder den Anweisungen der Golfpark-Mitarbeitenden nicht Folge leistet, kann von der
Leitung des Golfparks für eine bestimmte Zeit von der Benützung der Golfanlage
ausgeschlossen werden.
10.2 Im Wiederholungsfall oder bei schwerwiegendem Verstoss kann ein Ausschluss auf
unbestimmte Zeit erfolgen.
10.3 Für Jahreskarteninhaber oder Clubmitglieder besteht in solchen Fällen kein Anspruch
auf Rückerstattung der geleisteten Beiträge. Es besteht keine Rekursmöglichkeit.
11. Ordnung und Sauberkeit
11.1 Sämtliche Anlagen sind mit grösster Sorgfalt zu benutzen. Alle Benutzer haben auf
Ordnung und Sauberkeit zu achten. Beschädigungen sowie Verschmutzungen, die auf
Vorsatz oder Fahrlässigkeit des/der Benützers/in zurückzuführen sind, werden auf
deren/dessen Kosten behoben.
11.2 Bekleidung: Bei der Benützung aller Golfanlagen sind die Kleidervorschriften des
Golfparks zu beachten.
12. Mobiltelefone
12.1 Das Telefonieren ist auf der gesamten Spielanlage (6-/9-18 Lochanlage, ApproachArea, Pitching, Chipping, Putting, Driving Range) verboten. Verstösse gegen diese
Vorschrift können gemäss Ziffer 10 sanktioniert werden.
Platz- und Betriebsreglement ab 2023