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Allgemeine Bedingungen für Gewinnspiele

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Die Teilnahme am Adventskalender vom Golfpark Oberkirch & dem Golfpark Holzhäusern ist kostenlos und richtet sich ausschliesslich nach diesen Teilnahmebedingungen. Mit der Online-Registrierung und Absenden des Teilnahmeformulars bei den einzelnen Verlosungen stimmst du den nachfolgenden Teilnahmebedingungen zu.

Gewinnspielveranstalter: Genossenschaft Migros Luzern, c/o Golfpark Oberkirch, Golfpark Holzhäusern

Ablauf des Adventskalenders

An allen Tagen innerhalb des Zeitraums vom 01.12.2021 bis 24.12.2021 erhalten Teilnehmer online die Möglichkeit, ein Adventskalendertürchen zu öffnen.

Teilnahme

Die Teilnahme erfolgt durch Starten des Adventskalenders und anschliessenden Klick auf das aktuelle Adventskalendertürchen. Hinter den Adventskalendertürchen sind Gewinnspiele hinterlegt. Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Ausfüllen und Absenden des angezeigten Teilnahmeformulars notwendig. Der hierfür vorgesehene Teilnahmezeitraum erstreckt sich von 0:00 Uhr bis 23:59 Uhr des Gewinnspieltages. Nach Teilnahmeschluss eingehende Einsendungen werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt. Pro Teilnehmer und Tag nimmt nur eine übermittelte Anmeldung am Gewinnspiel teil. Es ist untersagt, mehrere E-Mail-Adressen zur Erhöhung der Gewinnchancen zu verwenden.

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18.Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden von Migros GolfCard, Migros Golfparks, Preis-Partner und des Gewinnspielveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. 

Zudem behält sich der Golfpark Oberkirch & der Golfpark Holzhäusern vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschliessen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels,

(b) bei Verstössen gegen diese Teilnahmebedingungen,

(c) bei unlauterem Handeln oder

(d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Die Teilnahme ist kostenlos und nicht vom Erwerb einer Ware oder Dienstleistung abhängig.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Beim Gewinnspiel erfolgt eine nähere Beschreibung der zu gewinnenden Preise direkt am Gewinnspieltag über das Gewinnspielfenster. Es gibt während der Dauer des Adventskalenders Preise im Gesamtwert von rund CHF 500 zu gewinnen, wobei die einzelnen Preise einen Wert von CHF 4 bis CHF 100 haben.

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmenden. Die Gewinner der Verlosung werden innerhalb von 3 Arbeitstagen über eine separates Schreiben über den Gewinn informiert. Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschliesslich an den Gewinner. Ein Umtausch sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich. Eventuell für den Versand der Gewinne anfallende Kosten übernimmt der Golfpark Oberkirch & der Golfpark Holzhäusern. Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners. Für eine etwaige Versteuerung des Gewinns ist der Gewinner selbst verantwortlich. Über die einzelnen Wettbewerbe/Verlosungen wird, ausser mit den Gewinnern, keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Adventskalender ist die Angabe von persönlichen Daten notwendig. Der Teilnehmer versichert, dass die von ihm gemachten Angaben zur Person, insbesondere Vor-, Nachname und E-Mailadresse wahrheitsgemäss und richtig sind.

Migros GolfCard, Migros Golfparks und die Preis-Partner der Adventskalender Türchen behalten sich das Recht vor, die Teilnehmer für Marketingzwecke zu kontaktieren. Die Teilnehmer sind jederzeit berechtigt, die Verwendung ihrer Adressdaten zu untersagen.

Das für die Durchführung des Adventskalenders beauftragte Unternehmen Golfpark Oberkirch & Golfpark Holzhäusern verwenden die personenbezogenen Daten lediglich zum Zwecke der Durchführung des Adventskalenders.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens (Vorname und erster Buchstabe des Nachnamens) in den von der Genossenschaft Migros Luzern genutzten Werbemedien und dem Adventskalender einverstanden. Dies schliesst eine Bekanntgabe der Gewinner auf der Webseite vom Golfpark Oberkirch & dem Golfpark Holzhäusern und ihren Social Media Plattformen mit ein.

Weitere Bestimmungen

Der Golfpark Oberkirch & der Golfpark Holzhäusern behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Gewinnspiel auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen.

Der Golfpark Oberkirch & der Golfpark Holzhäusern sind berechtigt, jederzeit Anpassungen am Gewinnspielmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe das Gewinnspiel auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Gewinne mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Gewinnspielveranstalter im Falle der Steuerpflicht entweder den Gewinn und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Golfpark Oberkirch & der Golfpark Holzhäusern sind berechtigt, mit der Zustellung der Gewinne zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Zürich. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Golfpark Oberkirch/Golfpark Holzhäusern und allfälligen Gewinnern unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter vollständigem Ausschluss der kollisionsrechtlichen Bestimmungen und sowie der Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980).

 

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