Migros Golfparks - Migros Golfparks
Stage National
Migros Golfparks
Golf für alle

Hole in One Competition (mit Video-Aufzeichnung)

In folgenden Golfparks läuft ab sofort eine Hole in One Competition.

  • Moossee (Loch 9)
  • Oberkirch (Loch 9)
  • Otelfingen (Loch 18)

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Teilnahmebedingungen

  • Wettbewerbsveranstalter: Migros Golf, Katharinenhof 3, 6343 Holzhäusern.
  •    
    • Der Spieler, der an der Hole in One Competition teilnehmen will, muss vor dem Schlag den roten Buzzer drücken. Dieser schaltet die Kameras ein, und die Aufzeichnung läuft für 3 Minuten.
    • Nach erneutem Drücken des Buzzers beginnt die Zeitmessung wieder bei Null.
    • Es zählt pro Spieler nur der jeweils erste Abschlag auf diesem Loch.
    • Es können nur Spieler teilnehmen, die sich auf einer ordentlichen 9- oder 18 Loch-Runde befinden.
    • Die Competition gilt sowohl während als auch ausserhalb der offiziellen Turniere.
    • Mitspielende, die nicht im Bild erscheinen möchten, halten mind. 7 Meter seitliche Distanz zum abschlagenden Spieler.
    • Ein Hole in One muss innert 24 Stunden im Sekretariat unter Angabe der genauen Uhrzeit angemeldet werden und wird vom Sekretariat überprüft, ansonsten besteht kein Anrecht auf den Preis.
    • Der Spieler muss anhand der Aufnahmen zweifelsfrei identifizierbar sein.
    • Der Preis kann nur in Anspruch genommen werden, wenn der Spieler sich einverstanden erklärt, dass die Sponsoren Golf and Travel, Edelweiss Air sowie Migros Golf die Filmsequenz auf deren Social-Media- und Online-Kanälen zu Werbezwecken nutzen und veröffentlichen dürfen.
    • Die Preise, die vom Gewinner nicht innert 18 Monaten eingelöst werden, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt.
    • Pro Person sind Mehrfach-Wettbewerbsteilnahmen möglich.
    • Der Teilnehmer verpflichtet sich zur wahrheitsgemässen Angabe seiner Personalien.
    • Die Aufzeichnungsgeräte werden regelmässig überprüft. Der Wettbewerbsveranstalter übernimmt  keine Garantie über die Funktionstüchtigkeit der Videoanlage.
    • Über diese Competition wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
    • Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmer vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.
    • Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeiter des Wettbewerbsveranstalters, der Migros Golfparks und von Golf and Travel.
    • Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar hier (https://www.golfparks.ch/de/services/rechtliches)

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