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Golfparc Oberkirch
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Bringt Dich ins Spiel.

Allgemeine Bedingungen für Facebook Timeline Gewinnspiele

Die teilnehmende Person hat die folgenden Bedingungen sorgfältig gelesen und erklärt sich, durch die Teilnahme beim Timeline-Gewinnspiel, damit einverstanden.

Wettbewerbsveranstalter 
Die Genossenschaft Migros Luzern, Industriestrasse 2, 6036 Dierikon («Migros») veranstaltet regelmässig Gewinnspiele auf Social Media Plattformen (z.B. Facebook, Instagram, etc.) und sind somit für deren Durchführung verantwortlich. Der jeweilige Plattformbetreiber hat selbst nichts mit diesen Gewinnspielen zu tun und steht nicht als Ansprechpartner zur Verfügung.

Wettbewerbszeitraum
Wenn nicht anders vermerkt, beginnt das Gewinnspiel mit der Veröffentlichung des Postings und endet zum Zeitpunkt, welcher auf dem Posting angegeben ist.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein, welche das 18. Altersjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die direkt in die Abwicklung des Wettbewerbs involvierten Personen der Migros sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende. Mitarbeiter und Beauftragte der Migros sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Gewinner/die Gewinnerinnen werden via Kommunikationskanal der Social Media Plattform oder andere elektronische Kommunikationsmittel kontaktiert und sind nur berechtigt, den Gewinn zu beziehen, wenn sie ihre Kontaktdaten bekanntgeben und die Teilnahmebedingungen akzeptieren. Voraussetzung für den Bezug des Preises ist (kumulativ) a) dass der Gewinner / die Gewinnerin unmittelbar (spätestens aber innert 48 h) nach Ziehung (bzw. bis zu einem allenfalls genannten oder offensichtlichen fixen Datum) auf dem elektronischen Weg kontaktiert werden kann und b) der Gewinner / die Gewinnerin innert dieser Frist den Teilnahmebedingungen nochmals zustimmt. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, verfällt der Preis und die Migros ist berechtigt, den Preis anderweitig zu vergeben.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden und dei Teilnahme am Gewinnspiel ist in jedem Fall kostenlos.

Ablauf des Wettbewerbs und Preise

Bei dem Gewinnspiel können Nutzer mit einem Kommentar unter dem entsprechenden Gewinnspiel-Posting teilnehmen. Die zu gewinnenden Preise und die Regeln des jeweiligen Gewinnspiels (insb. die nötige Teilnahmehandlung) werden im jeweiligen Posting genannt. Der Gewinner wird von der Migros ausgewählt.

Publikation der Gewinner

Der Wettbewerbsveranstalter weist darauf hin, und Sie nehmen zur Kenntnis, dass Sie im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens unter ww.migrosluzern.ch veröffentlicht werden.

Verwendung der Daten

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Wettbewerbsveranstalters, abrufbar unter www.migros.ch/de/datenschutz.html

Weitere Bestimmungen

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.

Die Migros behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Die Migros ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie beim Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

Sie nehmen zur Kenntnis, dass Preise mit einem Wert von über CHF 1‘000 allenfalls der Verrechnungssteuer unterliegen und der Wettbewerbsveranstalter im Falle der Steuerpflicht je nach Art des Gewinns die Preise und Gewinner der Eidg. Steuerverwaltung meldet oder die Verrechnungssteuer von 35% zurückbehält und der Eidg. Steuerverwaltung entrichtet. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, mit der Zustellung der Preise zu warten, bis die vom Gewinner zu übermittelnde aktuelle Wohnsitzbestätigung und allfällige weitere steuerrechtlich notwendigen Unterlagen bei ihm eingetroffen sind.

Die Wettbewerbe unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, ausschliesslicher Gerichtsstand ist Luzern.

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